Für den Suchbegriff grundgesetz“ benötigt wird, wurden 49 Ergebnisse gefunden.

  1. Newsletter III 2022 - 15. bis 21. Januar - Aktuelles+ Die Energiewende voranbringen: Die Mühlen der Ebene

    Zumutungen für die deutschen Atomkonzerne niedrig hält, zugleich aber die deutsche Bevölkerung eine weitere Dekade lang den Gefahren der Atomenergie aussetzt. Der Atomausstieg wurde nicht ins Grundgesetz aufgenommen, die Atomfabriken in Gronau und Lingen, Atomforschung und Forschungsreaktoren wurden vom Atomausstieg ausgenommen, der Euratom-Vertrag ist bis heute nicht gekündigt worden... **...

  2. Newsletter XXIII 18. bis 26.05.2021 - Aktuelles+ 18. Mai - CO2-Ausstoß per Gesetz verbieten

    Zumutungen für die deutschen Atomkonzerne niedrig hält, zugleich aber die deutsche Bevölkerung eine weitere Dekade lang den Gefahren der Atomenergie aussetzt. Der Atomausstieg wurde nicht ins Grundgesetz aufgenommen, die Atomfabriken in Gronau und Lingen, Atomforschung und Forschungsreaktoren wurden vom Atomausstieg ausgenommen, der Euratom-Vertrag ist bis heute nicht gekündigt worden....

  3. Newsletter XXII - 10. bis 17.05.2021 - Aktuelles+ 10. Mai - Cameco erhöht Uraneinkäufe, um Verträge zu erfüllen

    Zumutungen für die deutschen Atomkonzerne niedrig hält, zugleich aber die deutsche Bevölkerung eine weitere Dekade lang den Gefahren der Atomenergie aussetzt. Der Atomausstieg wurde nicht ins Grundgesetz aufgenommen, die Atomfabriken in Gronau und Lingen, Atomforschung und Forschungsreaktoren wurden vom Atomausstieg ausgenommen, der Euratom-Vertrag ist bis heute nicht gekündigt worden....

  4. Newsletter XXI - 04. bis 09.05.2021 - Aktuelles+ 04. Mai - Wasserstoff aus dem eigenen Garten

    Zumutungen für die deutschen Atomkonzerne niedrig hält, zugleich aber die deutsche Bevölkerung eine weitere Dekade lang den Gefahren der Atomenergie aussetzt. Der Atomausstieg wurde nicht ins Grundgesetz aufgenommen, die Atomfabriken in Gronau und Lingen, Atomforschung und Forschungsreaktoren wurden vom Atomausstieg ausgenommen, der Euratom-Vertrag ist bis heute nicht gekündigt worden....

  5. Newsletter XX - 28.04. bis 03.05.2021 - Aktuelles+ 28. April - Solarstrom treibt Deutschland an

    Zumutungen für die deutschen Atomkonzerne niedrig hält, zugleich aber die deutsche Bevölkerung eine weitere Dekade lang den Gefahren der Atomenergie aussetzt. Der Atomausstieg wurde nicht ins Grundgesetz aufgenommen, die Atomfabriken in Gronau und Lingen, Atomforschung und Forschungsreaktoren wurden vom Atomausstieg ausgenommen, der Euratom-Vertrag ist bis heute nicht gekündigt worden....

  6. Die Spezialkräfte im nationalen ABC-Einsatzkonzept

    Ressourcen sind allerdings begrenzt. 1. Katastrophenschutz und ABC-Schutz Gemäß der föderativen Rechtsordnung der Bundesrepublik sind die Bundesländer für den Katastrophenschutz (Artikel 30 des Grundgesetzes) und der Bund bzw. die Bundesregierung ausschließlich für den Zivilschutz (Artikel 73 Abs. 1 GG) zuständig. In der Praxis war diese strikte juristische Trennung teilweise aufgehoben, da sich...

  7. THTR Rundbrief Nr. 80 Februar 03

    handelt. Die Begründung des Gesetzes zur geordneten Beendigung der Kernenergienutzung erlaubt Sicherheitsforschung auf dem Gebiet der Kerntechnik unter Berufung auf Artikel 5 Absatz 3 Grundgesetz. Auch die Konsensvereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Energieversorgungsunternehmen bestätigt ausdrücklich, dass die Forschung auf dem Gebiet der Kerntechnik, insbesondere auf dem Gebiet...

  8. THTR Rundbrief Nr. 92 August 04

    Vorfälle hat es seit dem letzten Castor-Transport 1998 in Ahaus nicht mehr gegeben. Wir sind sehr besorgt, mit welcher Härte die Polizei auf völlig friedliche Demonstrationen reagiert und grundgesetzlich geschützte Rechte einfach außer Kraft zu setzen versucht. Die Ahauser Polizei scheint mit den Demonstrationen gegen die geplanten Castor-Transporte von Dresden nach Ahaus inzwischen stark...

  9. THTR Rundbrief Nr. 107 Juni 06

    Atomgesetzes vom 22.04.2002 hat der Gesetzgeber lediglich die Beendigung der Kernenergienutzung zur gewerblichen Erzeugung von Elektrizität geregelt. Die Forschungsfreiheit (Artikel 5 Abs. 3 Grundgesetz) wird dadurch nicht berührt. Da die Forschung auf dem Gebiet der Kerntechnik frei bleibt, wird weder ein Widerspruch noch ein Verstoß bei den von Ihnen genannten Forschungs- und...

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